Weitere Beiträge
Richterausbildung in Usbekistan zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten
Am 22. Dezember 2021 nahm Markus Schefer als Referent an einer Fortbildungsveranstaltung für Richter in Usbekistan teil. Er erläuterte die wichtigsten Verpflichtungen, die die Vertragsstaaten der UNO-BRK mit der Ratifizierung übernehmen. Er ging dabei insbesondere auf die Rolle der Gerichte bei der Umsetzung der UNO-BRK und ihr Verhältnis zum nationalen Recht ein. Darüber hinaus betonte er die Verpflichtung zur progressiven Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Anschliessend diskutierte er diese Themen mit den Teilnehmern in einer lebhaften Fragerunde. Die Fortbildungsveranstaltung wurde von der Internationalen Juristenkommission (ICJ), dem OHCHR-Regionalbüro in Zentralasien (OHCHR ROCA) und der Obersten Richterschule des Obersten Justizrates der Republik Usbekistan (SSJ) organisiert.
Präsentation im Rahmen des NGO-Dialogs "Liechtenstein und die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen"
Am 15. Juni 2021 hielt Markus Schefer einen Vortrag an einer vom Amt für Auswärtiges des Fürstentums Liechtenstein organisierten Veranstaltung. Die Veranstaltung fand im Vorfeld der Ratifizierung der UNO-BRK durch Liechtenstein statt. Es nahmen primär Vertreter von Behindertenorganisationen und von Dienstleistungsanbietern daran teil, aber auch Vertreter verschiedener Verwaltungseinheiten. Der Vortrag und die Diskussion befassten sich vorwiegend mit den Auswirkungen einer Ratifizierung auf die zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Anhörung vor den Kammern des Oireachtas, Irland, Gemeinsamer Ausschuss für Behindertenfragen
Markus Schefer nahm am 27. Mai 2021 an einer Anhörung der Gemeinsamen Kommission zu Behindertenfragen des irischen Parlaments zu Fragen der Umsetzung der UNO-BRK und zur Ratifikation des Fakultativprotokolls teil. Mehr Informationen der Gemeinsamen Kommission zu Behindertenfragen
Erfahrungen mit De-Institutionalisierung in Europa
Am 25. Mai 2021 moderierte Markus Schefer die Anhörungen des UNO-BRK-Ausschusses mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen in Europa, um deren Einschätzung der Notwendigkeit und der Massnahmen für eine effektive Deinstitutionalisierung zu erfahren. Die Ergebnisse dieser Anhörungen werden in den Entwurf von Richtlinien zur Deinstitutionalisierung einfliessen.
Anmerkungen zur Europäischen Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021 - 2030
Am 19. und 20. April 2021 veranstaltete das portugiesische Ministerium für Arbeit, Solidarität und soziale Sicherheit eine High-Level-Videokonferenz zur Europäischen Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021 - 2030. Politische Vertreter, europäische und internationale Institutionen, Organisationen von Menschen mit Behinderungen, Sozialpartner, die Zivilgesellschaft, Menschen mit Behinderungen und andere wichtige Akteure waren eingeladen, um über den zu beschreitenden Weg nachzudenken. Markus Schefer steuerte abschliessende Bemerkungen zu der Strategie bei, welche am 3. März 2021 von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde. Mehr Informationen zur Konferenz und zur Europäischen Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Die UNO-BRK als Rechtstinstrument
Markus Schefer legt zuhanden des Ausschusses dar, was es bedeutet, dass die UNO-Behindertenrechtskonvention ein völkerrechtlicher Vertrag ist.
Vortrag über Artikel 13 UNO-BRK - Recht auf Zugang zur Justiz
(Jahrestagung 2020 der Europäischen Rechtsakademie über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)
Am 21. Oktober 2020 stellte Markus Schefer ein Konzept für das Verständnis von Artikel 13 UNO-BRK vor. Im Kern seines Ansatzes stehen die engen Verbindungen von Art. 13 UNO-BRK mit den prozeduralen Garantien anderer internationaler Menschenrechtsverträge wie dem Übereinkommen über bürgerliche und politische Rechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention.